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   VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18   

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VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18 (https://dejure.org/2020,31107)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.07.2020 - 4 K 11315/18 (https://dejure.org/2020,31107)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - 4 K 11315/18 (https://dejure.org/2020,31107)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
    Daraus folgt, dass wirtschaftliche Einbußen und sonstige Belastungen, die mit der Schließung von Spielhallen verbunden sind, regelmäßig nicht eine Härte begründen können; eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen können die Spielhallenbetreiber nicht verlangen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - BVerfGE 145, 20 - in juris Rn. 193; OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 - in juris Rn. 38).

    Es gilt der Grundsatz, dass die für die Spielhalle genutzten Räumlichkeiten und die Betriebsmittel, wie Spielgeräte und andere Einrichtungsgegenstände, auch anderweitig nutzbar sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - BVerfGE 145, 20 - in juris Rn. 194).

    Auch ein in umfangreichen Dispositionen betätigtes besonderes Vertrauen in den Bestand des geltenden Rechts begründet grundsätzlich noch keinen abwägungsresistenten Vertrauensschutz (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - BVerfGE 145, 20 - in juris Rn. 189).

    Jedenfalls mit der Veröffentlichung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages als Landtagsdrucksache am 18.11.2011 (LT-Drucks. 15/849) konnte nicht mehr auf den Fortbestand des § 33i GewO vertraut werden (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014 - 15/13 - in juris Rn. 461; weitergehend BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - BVerfGE 145, 20 - in juris Rn. 203: kein schutzwürdiges Vertrauen mehr schon ab dem 28.10.2011).

    Weder der Gesetzgeber noch die zuständigen Behörden haben die Spielhallenbetreiber zu bestimmten Dispositionen veranlasst, diese erfolgten vielmehr auf eigenes unternehmerisches Risiko (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - a.a.O - in juris Rn. 189).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
    Daraus folgt, dass wirtschaftliche Einbußen und sonstige Belastungen, die mit der Schließung von Spielhallen verbunden sind, regelmäßig nicht eine Härte begründen können; eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen können die Spielhallenbetreiber nicht verlangen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - BVerfGE 145, 20 - in juris Rn. 193; OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 - in juris Rn. 38).

    Hierzu gehören u.a. Angaben dazu, ob und gegebenenfalls welche Bemühungen zur rechtzeitigen Kündigung oder zur einvernehmlichen Aufhebung von langfristigen Verträgen, auch von Arbeitsverträgen der Mitarbeiter, zur Umnutzung des für die Spielhalle genutzten gewerblichen Grundstücks oder zur Verlagerung der Spielhalle an einen Alternativstandort unternommen wurden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 - in juris Rn. 39).

    Bezugspunkt für die Annahme eines Härtefalls ist die einzelne Spielhalle, nicht das gesamte Unternehmen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 11.06.2018 - 8 B 2048/17 - in juris Rn. 24; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 - in juris Rn. 41 und Beschl. v. 11.12.2017 - 11 ME 458/17 - in juris Rn. 25).

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
    Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn der Inhalt der getroffenen Regelung für den Adressaten so vollständig, klar und unzweideutig und aus sich heraus erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.12.2003 - 6 C 20/02 - BVerwGE 119, 282 - in juris Rn. 17).

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.12.2003 - 6 C 20/02 - BVerwGE 119, 282 - in juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
    In den vorgenannten Aussagen kommt zum Ausdruck, dass jedenfalls Bestimmbarkeit als solche ausreichend ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 - in juris Rn. 17).

    Eine solche gesetzeswiederholende Verfügung ist dann berechtigt, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 - in juris Rn. 17).

  • BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18

    Voraussetzungen der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
    Letzteres ist der Fall, wenn die fragliche Bestimmung den Regelungsgehalt des Hauptverwaltungsaktes in Form einer Inhaltsbestimmung definiert oder modifiziert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.01.2019 - 8 B 10/18 - in juris Rn. 5).

    Die isolierte Aufhebung von Nebenbestimmungen ist nicht schon offensichtlich und von vornherein ausgeschlossen, wenn sie Voraussetzungen für den Erlass der begünstigenden Hauptregelung sichern sollen oder als Teil einer einheitlichen Ermessensentscheidung erlassen wurden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.01.2019 - 8 B 10/18 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17

    Nebeneinander von Bestandsspielhallen mit und ohne Härtefallbefreiung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
    Der Behörde ist in diesem Fall verwehrt, erst Spielhallen zu erlauben und sodann in einem weiteren Schritt über Härtefallanträge zu entscheiden (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.04.2018 - 6 S 2250/17 - in juris Rn. 8).

    Die Härtefallregelung soll lediglich den unbilligen Härten entgegenwirken, die von der fünfjährigen Übergangsfrist des § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG nicht erfasst werden können; dass im Rahmen einer Befreiung aufgrund unbilliger Härte die Ziele des § 1 GlüStV zu berücksichtigen sind, zeigt den Ausnahmecharakter der Vorschrift (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.04.2018 - 6 S 2250/17 - in juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 258/17

    Befreiung; unbillige Härte; Kündigung; Mietvertrag; Spielhalle

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
    Ebenso wenig vermögen typische, den gesetzgeberischen Vorstellungen von einer gesetzlichen Regelung entsprechende Folgen eine sachliche Unbilligkeit zu begründen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.09.2017 - 11 ME 258/17 - in juris Rn. 22 m.w.N.).

    Im Befreiungsantrag müssen die Voraussetzungen, die einen Härtefall begründen können, substantiiert dargelegt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.09.2017 - 11 ME 258/17 - in juris Rn. 25).

  • VGH Hessen, 11.06.2018 - 8 B 2048/17

    Spielhallen im Verbund

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
    Härten, die dem Gesetzeszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, können eine Befreiung aus Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 11.06.2018 - 8 B 2048/17 - in juris Rn. 19).

    Bezugspunkt für die Annahme eines Härtefalls ist die einzelne Spielhalle, nicht das gesamte Unternehmen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 11.06.2018 - 8 B 2048/17 - in juris Rn. 24; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 - in juris Rn. 41 und Beschl. v. 11.12.2017 - 11 ME 458/17 - in juris Rn. 25).

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
    Auch ist eine etwaige Sachkunde des Adressaten zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 - BVerwGE 160, 193 - in juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer an einen Versammlungsleiter gerichteten

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
    Der Regelungsgehalt einer solchen Verfügung besteht darin, die Einhaltung einer Norm konkret anzumahnen und die Voraussetzungen für die Vollstreckung zu schaffen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 02.08.2012 - 1 S 618/12 - in juris Rn. 46).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 154/10

    Anfechtung denkmalschutzrechtlicher Auflagen im bergrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2019 - 8 ME 39/19

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Passverfügung; Erkennbarkeit der

  • VGH Bayern, 18.12.1998 - 7 ZS 98.1660
  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 7 LA 50/10

    Abfallrechtliche Zulässigkeit von nur das Ziel festlegenden Verwaltungsakten;

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06

    Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung;

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 6 S 306/16

    Erforderlichkeit einer Spielhallenerlaubnis bei Betreiberwechsel; Abstandsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17

    Abstandsgebot; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; glücksspielrechtliche Erlaubnis;

  • VG Hamburg, 13.09.2016 - 4 K 303/13

    Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential; isolierte Anfechtbarkeit von

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 6 S 2577/10

    Zum Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel über

  • VG Karlsruhe, 30.07.2021 - 14 K 1992/21

    Gestattung des Weiterbetriebs von zwei Spielhallen - Befreiung vom Abstandsgebot

    Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat und die dem Gesetzeszweck entsprechen, können keinen Härtefall begründen, weil sonst die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge - hier Spielsuchtprävention durch Verringerung von Anzahl und Dichte der Spielhallen - in der Regel nicht eintreten würde (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2020 - 4 K 11315/18 -, juris Rn. 37 m.w.N.).

    Hierzu gehören u.a. Angaben dazu, ob und gegebenenfalls welche Bemühungen zur rechtzeitigen Kündigung oder zur einvernehmlichen Aufhebung von langfristigen Verträgen, auch von Arbeitsverträgen der Mitarbeiter, zur Umnutzung des für die Spielhalle genutzten gewerblichen Grundstücks oder zur Verlagerung der Spielhalle an einen Alternativstandort unternommen wurden (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 39; VG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2020 - 4 K 11315/18 -, juris Rn. 38).

    Ebenso dürften die vorgetragene Unwirtschaftlichkeit des Spielhallenbetriebs ohne Mehrfachkonzession oder wirtschaftliche Einbußen und sonstige Belastungen, die mit der Schließung von Spielhallen verbunden sind, typische Folgen der Versagungsgründe des § 42 LGlüG bilden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2020 - 4 K 11315/18 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 37; Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.01.2019 - 3 B 369/18 -, juris Rn. 23 ff.).

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 2934/20

    Verfassungsmäßigkeit der Vergabe spielhallenrechtlicher Erlaubnisse;

    Daraus folgt, dass wirtschaftliche Einbußen und sonstige Belastungen, die mit der Schließung von Spielhallen verbunden sind, regelmäßig nicht eine Härte begründen können; eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen können die Spielhallenbetreiber nicht verlangen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. März 2017 - 1 BvR 1314/12, BVerfGE 145, 20-105, juris Rn. 193; OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. September 2017 - 11 ME 206/17, juris Rn. 38; VG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2020 - 4 K 11315/18, juris Rn. 37; Urteil vom 12. Mai 2020 - 18 K 10575/18, juris Rn. 30).

    Es gilt der Grundsatz, dass die für die Spielhalle genutzten Räumlichkeiten und die Betriebsmittel, wie Spielgeräte und andere Einrichtungsgegenstände, auch anderweitig nutzbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. März 2017 - 1 BvR 1314/12, BVerfGE 145, 20-105, juris Rn. 194; VG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2020 - 4 K 11315/18, juris Rn. 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2022 - 6 S 790/22

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Widerspruch und Klage gegen Befristung

    Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat und die dem Gesetzeszweck entsprechen, können keinen Härtefall begründen, weil sonst die vom Gesetzgeber verfolgte Absicht - eine bessere Spielsuchtprävention durch die Verringerung von Anzahl und Dichte der Spielhallen - in der Regel nicht eintreten würde (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2020 - 4 K 11315/18 -, juris Rn. 37 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die

    Hierzu gehören unter anderem Angaben dazu, ob und gegebenenfalls welche Bemühungen zur rechtzeitigen Kündigung oder zur einvernehmlichen Aufhebung von langfristigen Verträgen, auch von Arbeitsverträgen der Mitarbeiter, zur Umnutzung des für die Spielhalle genutzten gewerblichen Grundstücks oder zur Verlagerung der Spielhalle an einen Alternativstandort unternommen wurden (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 39; VG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2020 - 4 K 11315/18 -, juris Rn. 38).
  • VG Berlin, 15.06.2023 - 4 L 57.23

    Glücksspielrecht: Nebenbestimmung zu einer Erlaubnis für die Vermittlung von

    Dass grundsätzlich ein gebundener Anspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis besteht, wenn kein Versagungsgrund erfüllt ist, ergibt sich schon im Umkehrschluss aus der Streichung von § 4 Abs. 2 Satz 3 GlüStV a.F., wonach auf die Erteilung der Erlaubnis kein Rechtsanspruch bestand (vgl. so auch VG Bremen, Urteil vom 10. November 2022 - 5 K 388/22 - juris, Rn. 43 unter Verweis auf Helmes/Otto, in: Hamacher/Krings/Otto, Handkommentar Glücksspielrecht, 11. Aufl. 2022, § 4a GlüStV Rn. 4; für einen gebundenen Anspruch bei Spielhallen im Ergebnis auch: VGH Mannheim, Beschluss vom 9. September 2021 - 6 S 2716/21 - juris, Rn. 8 m.w.N.; VG München, Urteil vom 19. Mai 2020 - M 16 K 17.3356 - juris, 32; implizit VG Bayreuth, Urteil vom 17. Mai 2019 - B 7 K 17.529 - juris, Rn. 48; VG Regensburg, Urteil vom 23. Januar 2020 - RN 5 K 19.1163 - juris, Rn. 37; a.A. zu Spielhallen: VG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2020 - 4 K 11315/18 - juris, Rn. 48).
  • VG Berlin, 15.06.2023 - 4 L 59.23

    Glücksspielrecht: Nebenbestimmung zu einer Erlaubnis für die Vermittlung von

    Dass grundsätzlich ein gebundener Anspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis besteht, wenn kein Versagungsgrund erfüllt ist, ergibt sich schon im Umkehrschluss aus der Streichung von § 4 Abs. 2 Satz 3 GlüStV a.F., wonach auf die Erteilung der Erlaubnis kein Rechtsanspruch bestand (vgl. so auch VG Bremen, Urteil vom 10. November 2022 - 5 K 388/22 - juris, Rn. 43 unter Verweis auf Helmes/Otto, in: Hamacher/Krings/Otto, Handkommentar Glücksspielrecht, 11. Aufl. 2022, § 4a GlüStV Rn. 4; für einen gebundenen Anspruch bei Spielhallen im Ergebnis auch: VGH Mannheim, Beschluss vom 9. September 2021 - 6 S 2716/21 - juris, Rn. 8 m.w.N.; VG München, Urteil vom 19. Mai 2020 - M 16 K 17.3356 - juris, 32; implizit VG Bayreuth, Urteil vom 17. Mai 2019 - B 7 K 17.529 - juris, Rn. 48; VG Regensburg, Urteil vom 23. Januar 2020 - RN 5 K 19.1163 - juris, Rn. 37; a.A. zu Spielhallen: VG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2020 - 4 K 11315/18 - juris, Rn. 48).
  • VG Berlin, 15.06.2023 - 4 L 58.23

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Nebenbestimmung

    Dass grundsätzlich ein gebundener Anspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis besteht, wenn kein Versagungsgrund erfüllt ist, ergibt sich schon im Umkehrschluss aus der Streichung von § 4 Abs. 2 Satz 3 GlüStV a.F., wonach auf die Erteilung der Erlaubnis kein Rechtsanspruch bestand (vgl. so auch VG Bremen, Urteil vom 10. November 2022 - 5 K 388/22 - juris, Rn. 43 unter Verweis auf Helmes/Otto, in: Hamacher/Krings/Otto, Handkommentar Glücksspielrecht, 11. Aufl. 2022, § 4a GlüStV Rn. 4; für einen gebundenen Anspruch bei Spielhallen im Ergebnis auch: VGH Mannheim, Beschluss vom 9. September 2021 - 6 S 2716/21 - juris, Rn. 8 m.w.N.; VG München, Urteil vom 19. Mai 2020 - M 16 K 17.3356 - juris, 32; implizit VG Bayreuth, Urteil vom 17. Mai 2019 - B 7 K 17.529 - juris, Rn. 48; VG Regensburg, Urteil vom 23. Januar 2020 - RN 5 K 19.1163 - juris, Rn. 37; a.A. zu Spielhallen: VG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2020 - 4 K 11315/18 - juris, Rn. 48).
  • VG Berlin, 15.06.2023 - 4 L 61.23

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Nebenbestimmung

    Dass grundsätzlich ein gebundener Anspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis besteht, wenn kein Versagungsgrund erfüllt ist, ergibt sich schon im Umkehrschluss aus der Streichung von § 4 Abs. 2 Satz 3 GlüStV a.F., wonach auf die Erteilung der Erlaubnis kein Rechtsanspruch bestand (vgl. so auch VG Bremen, Urteil vom 10. November 2022 - 5 K 388/22 - juris, Rn. 43 unter Verweis auf Helmes/Otto, in: Hamacher/Krings/Otto, Handkommentar Glücksspielrecht, 11. Aufl. 2022, § 4a GlüStV Rn. 4; für einen gebundenen Anspruch bei Spielhallen im Ergebnis auch: VGH Mannheim, Beschluss vom 9. September 2021 - 6 S 2716/21 - juris, Rn. 8 m.w.N.; VG München, Urteil vom 19. Mai 2020 - M 16 K 17.3356 - juris, 32; implizit VG Bayreuth, Urteil vom 17. Mai 2019 - B 7 K 17.529 - juris, Rn. 48; VG Regensburg, Urteil vom 23. Januar 2020 - RN 5 K 19.1163 - juris, Rn. 37; a.A. zu Spielhallen: VG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2020 - 4 K 11315/18 - juris, Rn. 48).
  • VG Berlin, 15.06.2023 - 4 L 62.23

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Auflage

    Dass grundsätzlich ein gebundener Anspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis besteht, wenn kein Versagungsgrund erfüllt ist, ergibt sich schon im Umkehrschluss aus der Streichung von § 4 Abs. 2 Satz 3 GlüStV a.F., wonach auf die Erteilung der Erlaubnis kein Rechtsanspruch bestand (vgl. so auch VG Bremen, Urteil vom 10. November 2022 - 5 K 388/22 - juris, Rn. 43 unter Verweis auf Helmes/Otto, in: Hamacher/Krings/Otto, Handkommentar Glücksspielrecht, 11. Aufl. 2022, § 4a GlüStV Rn. 4; für einen gebundenen Anspruch bei Spielhallen im Ergebnis auch: VGH Mannheim, Beschluss vom 9. September 2021 - 6 S 2716/21 - juris, Rn. 8 m.w.N.; VG München, Urteil vom 19. Mai 2020 - M 16 K 17.3356 - juris, 32; implizit VG Bayreuth, Urteil vom 17. Mai 2019 - B 7 K 17.529 - juris, Rn. 48; VG Regensburg, Urteil vom 23. Januar 2020 - RN 5 K 19.1163 - juris, Rn. 37; a.A. zu Spielhallen: VG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2020 - 4 K 11315/18 - juris, Rn. 48).
  • VG Berlin, 15.06.2023 - 4 L 64.23

    Glücksspielrecht: Nebenbestimmung zu einer Erlaubnis für die Vermittlung von

    Dass grundsätzlich ein gebundener Anspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis besteht, wenn kein Versagungsgrund erfüllt ist, ergibt sich schon im Umkehrschluss aus der Streichung von § 4 Abs. 2 Satz 3 GlüStV a.F., wonach auf die Erteilung der Erlaubnis kein Rechtsanspruch bestand (vgl. so auch VG Bremen, Urteil vom 10. November 2022 - 5 K 388/22 - juris, Rn. 43 unter Verweis auf Helmes/Otto, in: Hamacher/Krings/Otto, Handkommentar Glücksspielrecht, 11. Aufl. 2022, § 4a GlüStV Rn. 4; für einen gebundenen Anspruch bei Spielhallen im Ergebnis auch: VGH Mannheim, Beschluss vom 9. September 2021 - 6 S 2716/21 - juris, Rn. 8 m.w.N.; VG München, Urteil vom 19. Mai 2020 - M 16 K 17.3356 - juris, 32; implizit VG Bayreuth, Urteil vom 17. Mai 2019 - B 7 K 17.529 - juris, Rn. 48; VG Regensburg, Urteil vom 23. Januar 2020 - RN 5 K 19.1163 - juris, Rn. 37; a.A. zu Spielhallen: VG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2020 - 4 K 11315/18 - juris, Rn. 48).
  • VG Berlin, 15.06.2023 - 4 L 60.23

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Nebenbestimmung

  • VG Berlin, 15.06.2023 - 4 L 63.23

    Glücksspielrecht: Nebenbestimmung zu einer Erlaubnis für die Vermittlung von

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